Montag, 4. April 2016

Schutzrechte der Himmelsscheibe von Nebra

Eine willkommene Einnahme für das Museum, für die Wahrnehmung und die Ethik des Fachs eher kontraproduktiv:

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Schreg,
interessante Frage: Ist es ethisch problematisch, wenn das Land Sachsen-Anhalt an der Himmelsscheibe verdient?
M.E. bedenkenswert:
1.) Das Land Sachsen-Anhalt steckt, auch im Vergleich zu manch anderen "reicheren Bundesländern", große Mittel in Erhalt, Erforschung und Präsentation von archäologischen Funden und Befunden
2.) Das Landesamt konnte als Rechteinhaber schon gegen den Missbrauch der Scheibe durch rechtsextreme Akteure vorgehen
3.) Die Rechte erstritt man sich gegen das Ansinnen eines Dritten, der vor dem Land die Rechte anmelden wollte - hätte das Landesmuseum dann keine eigene Scheibenpostkarte mehr machen dürfen, ohne an einen Dritten zu zahlen?

M.E. wäre es durchaus lohnenswert, das Thema "Darf man / Wer darf an archäologischen Funden verdienen?" oder "Grenzen der Vermarktung archäologischer Funde" als Podiumsdiskussion bei einer Verbandstagung zu installieren. Hier gibt es in der Community sehr unterschiedliche Meinungen, die m.E. oft nicht auf Fakten oder einem gemeinsam umrissenen "Wertekanon" sondern einfach auf einen "unguten Gefühl" beruhen - und die Ursachen für dieses gefühldafür sind so unterschiedlich wie die Charktere in der Archäologencommunity ;)


Mit freundlichen Grüßen
Eine Archäologin

Rainer Schreg hat gesagt…

Ich halte es durchaus für problematisch, wenn das Land Sachsen-Anhalt (oder sonstwer) daran verdient. Aber es geht nicht darum den Umgang mit der Himmelsscheibe zu skandalisieren, sondern überhaupt erst mal das Thema zu formulieren. In der Tat gibt es eher grundsätzlichen Diskussionsbedarf. Verbandstagung oder DGUF wären sicher erste Plattformen, wo ja verwandte Themen durchaus schon diskutiert werden. Aber wahrscheinlich muss man das noch weiter ins Fach tragen

Das Problem ist vielleicht auch nicht unbedingt der Anspruch auf Schutzrechte selbst, sondern wie man damit umgeht.
Dass 'die Archäologie' daran tatsächlich verdient ist Wasser auf die Mühlen all jener, die der Archäologie die Gemeinnützigkeit absprechen und dem Fach ein eigennütziges Handeln unterstellen. Gerade in Zeiten, wo Citizen Science und eine größere Bürgerbeteiligung sowie open access gefragt sind, ist das m.E. ein falsches Zeichen.
Bedenkenswert:
1.) Wenn wir Kulturerbe als Gemeingut verstehen wollen (unabhängig von der aktuellen juristischen Lage), erscheint es als Anmaßung, wenn Archäologen definieren, wer es nutzen darf und wer nicht.

2.) Es scheint mir falsch, zu suggerieren, dass man Kulturgut so vermarkten kann, dass die öffentlichen Ausgaben damit in irgendeiner Form kompensiert werden. Ein wesentlicher Wert von Kulturerbe liegt darin, dass es von der Gesellschaft als Teil der eigenen Vergangenheit rezipiert wird. Öffentlich beanspruchte Schutzrechte, von denen dann konkret ein Museum profitiert, schaffen da eher Distanz. Dass im konkreten Fall das Geld einem gemeinnützigen Förderverein zukommt ist vielleicht ein Ansatz, wie man damit umgehen kann.

3.) Wenn es keine anderen Wege gibt, private Inanspruchnahme von Kulturgut zu verhindern, müssen wir politisch gegen solch eine Gesetzeslücke aktiv werden.


kg hat gesagt…

https://archivalia.hypotheses.org/55670